Dass sich skurrile und dramatische Mordfälle in der eigenen Stadt abspielen, hat gerade in den ländlichen Regionen Seltenheitswert. Ein tödlich endender Streit um eine Pfandflasche beschäftigte nicht nur die Anwohner, sondern nun auch den Bundesgerichtshof.
Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs – Nr. 189/2023:
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2023 – 1 StR 104/23 – ist das Urteil des Landgerichts Stuttgart, welches den zur Tatzeit 75-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte rechtskräftig geworden.
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte das Opfer, einen 62 Jahre alten Mann, am 4. Juni 2022 auf heimtückische Weise, indem er ihm im Bahnhof von Weil der Stadt völlig unvermittelt und überraschend mit einem Jagdmesser einen Stich in den linken Brustkorb versetzte. Der Angeklagte war im Juli 2020 mit dem Geschädigten in einen heftigen Streit – mutmaßlich um eine Pfandflasche – geraten und dabei von diesem im Gesicht verletzt worden. Am Tattag war er zufällig erneut auf das Tatopfer getroffen, ohne dass dieses ihn als früheren Kontrahenten erkannt hatte.
Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten blieb ohne Erfolg. Die Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat ergab keinen den Angeklagten belastenden Rechtsfehler. Auch die Beweiswürdigung hielt rechtlicher Prüfung stand.
Mehr zu diesem Urteil in Kürze.
Relevante Normen:
Strafgesetzbuch (StGB) – § 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Vorinstanz:
Landgericht Stuttgart – Urteil vom 14. Dezember 2022 – 1 Ks 112 Js 57497/22
Nach Veröffentlichung ist das Urteil unter folgendem Link abrufbar: