ÜBER UNS

DIE KANZLEI

IHR ANWALT FÜR

  • Erbrecht
  • Mediation
  • Familienrecht
  • Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht
  • Mietrecht
  • Forderungseinzug

in Weil der Stadt

ÜBER UNS

UNSER TEAM

Thomas Hackenberg

RECHTSANWALT

Für Sie – im Recht.

UNSERE KANZLEI

WAS WIR IHNEN LEISTEN

UNSER LEISTUNGS-UMFANG

Interesse gefunden?

ERBRECHT

Wir geben Antworten auf die Fragen, wer Erbe und wer Pflichtteilsberechtigter wird, ob und in welcher Form man ein Testament machen soll, was zu beachten ist, wenn ein Testament gemacht wird, wer Erbe wird oder wie ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird, wenn man von der Erbfolge ausgeschlossen ist. 
Auch die Klärung der Frage, welche steuerlichen Belastungen auf die Erben zukommen können oder die Bestimmung des digitalen Nachlasses gehören zu den täglichen Aufgaben. Als Anwalt für Erbrecht haben wir es häufig mit der Erstellung oder Prüfung von Testamenten und der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen zu tun. 

Wer als Erbe in Betracht kommt oder schon durch das Nachlassgericht festgestellt wurde, fragt sich vielleicht: 

  • Brauche ich einen Erbschein und wo bekomme ich den?
  • Was kostet ein Erbschein?
  • Was mache ich, wenn ich nur Schulde geerbt habe?
  • Kann ich die Erbschaft ausschlagen? Sollte ich mir das überlegen?
  • Wie kann ich meine Haftung begrenzen?

SCHENKUNGSRECHT

Warum warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist?

Ein wichtiges Instrument, schon zu Lebzeiten die Vermögensnachfolge nach den eigenen Wünschen gestalten zu können, bietet das Schenkungsrecht. Die Schenkung ist ein Element im Erbrecht. Mithilfe der Schenkung lässt sich auch die Übertragung größerer Vermögenswerte im Sinne des Erblassers gestalten. Der Grund hierfür kann die Minimierung des Pflichtteils eines missliebigen Nachkommens, die Vermeidung des Anfalls von Erbschaftsteuer oder die vorzeitige Übertragung von Verantwortung im Alter sein. Dabei kann es sinnvoll sein, sich Rückforderungsrechte vorzubehalten. 

Gestalten Sie die Dinge so, dass weder Sie noch Ihre Erben Nachteile erleiden! 

In den Fällen, in denen ein Verstorbener kein Testament errichtet hatte, wird durch die gesetzliche Erbfolge geregelt, wer Erbe wird. Das bedeutet, dass man selbst nicht tätig werden muss, wenn das Gesetz eine Rechtsnachfolge vorgibt, die den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. 
Wer sein Erbe abweichend regeln möchte, ist gezwungen, selbst eine letztwillige Verfügung zu schaffen. Mit der Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht kann sichergestellt werden, dass dabei alle erforderlichen Formalien beachtet werden. Ich biete Ihnen in unserer Kanzlei hierbei Unterstützung an. 

Nicht immer müssen letztwillige Verfügungen von einem Notar beurkundet werden. Oftmals reicht bereits ein handschriftliches Testament oder ein Berliner Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben und einen Dritten, in der Regel die gemeinsamen Kinder zum Schlusserben einsetzen. Das erspart oft erhebliche Notarkosten. Einzelne Teile eines Vermögens können für den Fall des Todes durch die Anordnung eines Vermächtnisses einer bestimmten Person oder einer Einrichtung zugewandt werden. Die Erbfolge im Übrigen wird dadurch nicht berührt. 

Vererben ist in der Wahrnehmung des Mandanten eine oft emotionale und schwierige Angelegenheit.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie von einem Anwalt erfahren wollen, wie Sie mit Nachlassverbindlichkeiten umgehen sollen, wenn Sie einen Pflichtteilsanspruch geltend machen wollen oder Fragen zur Auflösung einer Erbengemeinschaft, einer Teilungsanordnung oder einer Testamentsvollstreckung haben. Im Erbrecht berate ich Sie gerne bedarfsgerecht – wahlweise in unserer Kanzlei, bei Ihnen zu Hause, in meinem mobilen Besprechungsraum, auf Wunsch auch online oder telefonisch.

MEDIATION

Nach 27 Jahren  als Rechtsanwalt, überwiegend tätig im  Familienrecht und auch Erbrecht, möchte ich meine berufliche Ausrichtung erweitern und werde ab Sommer 2022 nach meiner Ausbildung zum zertifizierten Mediator eine Mediationspraxis anbieten.

Ich unterstütze Sie dann im Rahmen der Mediation als Mediator bei der außergerichtlichen, einvernehmlichen und eigenverantwortlichen Streitbeilegung in allen in Frage kommenden Lebensbereichen. Me­dia­ti­on ist eine Form der einvernehmlichen und eigenverantwortlichen Streitbeilegung. Sie ist  zur Lö­sung Konflikte aller Art ge­eig­net. In Frage kommen können, ohne dass die Aufzählung vollständig wäre:

  • Streitigkeiten anlässlich Trennung und Scheidung zwischen Eheleuten, Lebenspartnern, Lebensgefährten 
  • die Auseinandersetzung innerhalb von Erbengemeinschaften
  • Probleme bei der Regelung der Unternehmens- oder Betriebsnachfolge
  • Differenzen im Unternehmen, sei es innerhalb der Geschäftsführung oder auch Streit am Arbeitsplatz 
  • Streit mit Nachbarn 
  • Konflikte in der Schule zwischen Schülern und Lehrern 
  • Streitigkeiten im Baurecht, Mietrecht

Mediation bedeutet Vermittlung und ist eine Möglichkeit Konflikte, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zu lösen. Dabei ist Mediation ein Verfahren zur eigenständigen Konfliktlösung der Parteien, es unterstützt eine eigenverantwortliche und einvernehmliche Streitbeilegung unter Zuhilfenahme des Mediators. Der Mediator sorgt für klare Regeln in der Konfliktbewältigung, er sorgt für „Chancengleichheit“ bei den Beteiligten.

Mit Hilfe des Mediators er­ar­bei­ten die Be­tei­lig­ten ei­ne für sie ver­bind­li­che, alle Fragen ihres Kon­flikts re­geln­de Ver­ein­ba­rung. Der Mediator übernimmt nicht die Lösung des Konflikts, er erarbeitet mit den Parteien die mögliche Lösung. 

Darüber hinaus kann Mediation auch als Mittel zur Streitvermeidung genutzt werden, indem vor Entstehen oder Ausbrechen eines Konflikts anstehende Fragen einer gemeinsamen Lösung zugeführt oder Verhaltensregeln zur Zusammenarbeit einvernehmlich aufgestellt werden.

FAMILIENRECHT

Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick vertritt. Sie profitieren von meiner Tätigkeit im Familienrecht seit über 20 Jahren. 

Trennung

Jeder Scheidung geht die Trennung voraus. Bevor Sie konkrete Schritte zur Trennung einleiten, etwa aus dem gemeinsamen Anwesen ausziehen, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt beraten. Wir erörtern Ihre besondere Situation, besprechen Möglichkeiten, Chancen, Risiken und klären die nächsten Schritte.

Einvernehmliche Scheidung

Wenn möglich, wird der Ehepartner in das Verfahren einbezogen und Trennung und Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt. Dies spart Kosten, Emotionen und Zeit. Dabei stehen selbstverständlich immer die Interessen des vertretenen Teils im Vordergrund, ohne dass der anwaltlich nicht vertretene Teil übergangen würde. Die Scheidung mit nur einem Anwalt ist nur möglich, wenn der anwaltlich nicht vertretene Partner mit den vorgeschlagenen Regelungen einverstanden ist. Dies führt in der Regel zu einer konfliktarmen, ausgewogenen Regelung der anstehenden Fragen.

Trennungs- und Kindesunterhalt

Mit der Trennung ist die Frage nach Trennungsunterhalt bis zum Zeitpunkt der Scheidung verbunden. Sind Kinder vorhanden, bestehen hier in aller Regel Unterhaltsansprüche. Ich berechne mit einem hierfür spezialisierten Programm, welche Unterhaltsansprüche für Sie und Ihre Kinder bestehen. Kommt es nicht zu einer Einigung, werden diese gerichtlich geltend gemacht und ggf. zwangsweise durch Pfändung durchgesetzt.

Werden Sie mit Unterhaltsansprüchen als Unterhaltspflichtiger konfrontiert, werden die geltend gemachten Ansprüche geprüft, abzugsfähige Posten geltend gemacht, die Steuerklasse überprüft und überzogene Forderungen abgewehrt.

Nachehelicher Unterhalt

Beim nachehelichen Unterhalt geht es um einen der schwierigsten Aspekte einer Scheidung. Der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung. Was dem Unterhaltsberechtigten oft zu wenig ist, erscheint dem unterhaltsverpflichteten Expartner oft zu viel. Hier berate ich Sie, wie diplomatisch und strategisch optimal vorgegangen werden kann. Nachehelicher Unterhalt kann vielfältig gestaltet werden, er kann begründet, aufgestockt, begrenzt oder befristet sein. 

Auch in diesem Bereich ist oftmals eine einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien die sinnvollste Lösung

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich handelt es sich um den Ausgleich der in der Ehe begründeten wechselseitigen Rentenanwartschaften. Dies sind Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenkasse und Betriebsrenten. Der Versorgungsausgleich wird im Regelfall mit der Scheidung im Rahmen des Gerichtsverfahrens geregelt und unterliegt einer richterlichen Kontrolle. In manchen Fällen kann eine abweichende Regelung zum Vorteil beider Seiten durch eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden.

Scheidungskosten & Verfahrenskostenhilfe

Häufig besteht die Vorstellung, eine Scheidung sei extrem teuer. Dies ist bei einer einvernehmlichen Scheidung  nicht der Fall. Das Scheidungsverfahren als Solches kostet bei der Scheidung mit nur einem Anwalt selten mehr als ein Nettogehalt des besser verdienenden Ehepartners, so gut wie nie mehr als das Nettoeinkommen der Eheleute. Bereits bei der ersten Beratung können die Kosten ermittelt werden, mit denen Sie rechnen müssen.

Teurer hingegen sind strittige Scheidungen, Streit um Vermögenswerte, Unterhalt, Umgang u.a. 

Auch aus diesem Grund rate ich zu einer einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien. 

Ist eine Einigung nicht möglich und Sie sind finanziell nicht in der Lage, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, gibt es die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Auch hierzu berate ich Sie umfassend.

VERKEHRSRECHT

Plötzlich ist Alles anders. Eine kurze Unaufmerksamkeit,  und schon sind Sie mit einer wildfremden Person und deren noch fremderen Haftpflichtversicherung in einen Rechtsstreit verwickelt. Wenn es für Sie noch schlechter kommt, haben Sie gar ein Strafverfahren am Hals. 

Suchen Sie in diesem Fall, und das möglichst schnell, anwaltliche Hilfe. Sind Sie Unfallgeschädigter, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in aller Regel die Kosten meiner Beauftragung.

Ich berate und betreue Sie als Unfallgeschädigter oder Unfallverursacher,
  • bei Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt
  • bei der vollständigen Abwicklung Ihres Unfallschadens
  • Beauftragung eines Sachverständigen
  • Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und Schadensersatzanforderungen, Mietwagenkosten, Ansprüche nach wirtschaftlichem Totalschaden
  • Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im Strafprozess
  • Verteidigung im Bußgeldverfahren
  • Abwehr Führerscheinentzug
  • Beratung bei angeordneter MPU

Suchen Sie schnell anwaltliche Beratung, sollten Sie sich mit einem der genannten Komplexe konfrontiert sehen!

MIETRECHT

Es ist in der Theorie so einfach: Der Vermieter überlässt den Wohnraum oder die Geschäftsräume, die Mieter zahlen den Mietzins und nutzen die Räumlichkeiten.

In der Praxis gibt es jedoch häufig unterschiedliche Auffassungen über die verschiedenen Rechte und Pflichten, die sich aus den mietvertraglichen Regelungen ergeben.

Wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, warten Sie nicht lange. Suchen Sie anwaltlichen Rat.

Mietrechtsstreitigkeiten sind häufig sehr konfliktbehaftet, bei Wohnraum droht den Mietern gar Obdachlosigkeit, weshalb erbittert gestritten wird, was wiederum eine lange Prozessdauer nach sich ziehen kann.

Ich berate und betreue Sie (als Vermieter oder Mieter):
  • bei der Kündigung von Mietverhältnissen einschließlich der Räumungsklage und der Räumung selbst
  • Geltendmachung von Mietrückständen
  • Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • bei Eigenbedarfskündigungen
  • Geltendmachung von Mietminderung, Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungsverlangen
  • Widerspruch gegen Kündigung und Fortsetzungsverlangen
  • bei Abmahnungen des Vermieters

Die gesetzlichen Regelungen im Mietrecht sind kompliziert und für Laien nicht leicht verständlich.

Fehler sind schnell gemacht und oftmals nur schwer zu korrigieren. Deshalb möchte ich Ihnen anraten, bereits bei ersten Schwierigkeiten eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

FORDERUNGSEINZUG

Wenn Ihre Rechnungen trotz Fälligkeit nicht bezahlt werden und Ihre Mahnschreiben ohne Erfolg geblieben sind, ist es höchste Zeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weitere Bemühungen durch Sie selbst, Ihr Geld zu bekommen, verursachen weitere Kosten und es vergeht kostbare Zeit.

Anwaltsgebühren hingegen sind vom Schuldner zu zahlen, sobald er in Verzug ist. Das ist in der Regel bereits durch Ihre Mahnschreiben der Fall.

Ich überprüfe für Sie Ihre Forderung und kann eventuelle Probleme aufdecken. Sie erhalten von mir in aller Regel auch bereits eine Einschätzung, weshalb der Schuldner nicht gezahlt hat.

Ich berate Unternehmen, Selbständige und Privatleute. Und das von der außergerichtlichen Geltendmachung über das gerichtliche Verfahren bis hin zur effektiven Vollstreckung.

Die Zeit, in der man noch auf einen Handschlag verlassen konnte, ist wohl vorbei. Eine unangenehme Wahrheit ist, dass ein effektiver Forderungseinzug beginnt, bevor es den Kunden gibt.

Lassen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen. Vereinbaren Sie Teilzahlungen, Vorkasse oder lassen Sie sich Sicherheiten geben, um Ihre Forderungen zu schützen.

UNSER LEISTUNGSUMFANG

FALLERFAHRUNG

Nach 30 Jahren der selbstständigen Tätigkeit bieten wir Ihnen neben umfassender fachlicher Kenntnisse und Beratungsroutine vor allem auch eines: Fallerfahrung.

Machen Sie sich diese gesammelte Erfahrung zu eigen und kontaktieren Sie uns für Ihre Erstberatung.

INTERESSE GEFUNDEN?

Machen Sie heute einen Termin, um sich von uns beraten zu lassen!