Bei Anwaltskosten lohnt sich ein Preisvergleich nicht. Die Gebühren, die ein Anwalt mindestens verlangen muss, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
Ein Rechtsanwalt darf mehr Geld verlangen als im Gesetz steht – zum Beispiel nach Zeitaufwand abrechnen –, aber nur, wenn dies wirksam vereinbart wurde. Weniger darf er nicht in Rechnung stellen.
Das wird immer dann der Fall sein, wenn der Zeitaufwand in keinem Verhältnis zu den gesetzlich vorgesehenen Gebühren steht.
Außergerichtliche Beratung:
Wenn eine Privatperson einen Rat vom Anwalt oder eine Auskunft erhält, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, also insgesamt 226,10 Euro (§ 34 RVG). Wird auftragsgemäß ein schriftliches Gutachten zur Einschätzung der Rechtslage erstattet, kostet dies 250,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer
Diese oft gestellte Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten.
Vielmehr hängt die Dauer einer Scheidung davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich mit oder ohne Versorgungsausgleich durchzuführen oder ob die endgültige Trennung streitig ist. Zudem ist für die Dauer einer Scheidung auch das grundsätzlich einzuhaltende Trennungsjahr zu berücksichtigen. Gehen Sie davon aus, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung inklusive des Trennungsjahres mit einem Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren zu rechnen ist.
Ist die Scheidung streitig, kann allein das Scheidungsverfahren schon ein Jahr oder länger dauern.
Die eigenhändig verfasste letztwillige Verfügung ist grundsätzlich auch ohne notarielle Beurkundung wirksam.
Das jedoch nur solange, wie die Vorschriften zur Form auch eingehalten wurden. Das handschriftliche Testament muss folgende Form haben (§§ 2247, 2267 BGB):
Es muss handschriftlich und eigenhändig vom Erblasser verfasst worden sein. Beim sog. „Berliner Testament“ genügt es, wenn einer der Ehegatten dieses niederschreibt und der andere Ehegatte bestätigt, dass dies auch sein Wille sei.
Ein Dritter darf es nicht schreiben, in keinem Fall!
Die Schrift muss lesbar sein. Ist die Handschrift unleserlich, kann dies zur Unwirksamkeit führen.
Es bedarf darüber hinaus der eigenhändigen und vollständigen Unterschrift (Vor- und Nachname) durch den Erblasser. Ein Berliner Testament müssen beide Ehegatten unterzeichnen.
Der Erblasser soll im Testament auch angeben, wann (Tag, Monat, Jahr) und wo (Ort) er dieses errichtet hat.
Um Probleme wegen Unklarheiten zu vermeiden, sollten diese Angaben stets enthalten sein. Das Fehlen macht das Testament der Form nach jedoch nicht automatisch unwirksam.
Es macht Sinn, ein Testament regelmäßig daraufhin zu prüfen, ob die getroffenen Regelungen mit den jetzigen Wünschen übereinstimmen.
Werden nachträgliche Änderungen eingefügt, sind auch diese mit Datum und Ort gesondert zu versehen und darunter ggf. mit einer neuerlichen Unterschrift zu besiegeln.
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie folgende wichtige Dinge zu tun: Sichern Sie die Unfallstelle gut ab, leisten Sie erste Hilfe und holen Sie Hilfe. Bringen Sie sich in Sicherheit.
Wenn dann die Polizei eintrifft und Sie nach dem Unfallhergang befragt, sollten Sie, egal wie groß Ihr Bedürfnis auch ist, sich zu erklären (wenn Sie den Unfall verursacht oder mitverursacht haben) immer daran denken: Alle Angaben, die Sie dann machen, sind in der Welt (und später in der Ermittlungsakte) und können nicht mehr beseitigt werden.
Sie müssen nach einem Unfall lediglich Angaben zu Ihrer Person machen, wo das Fahrzeug versichert ist und dass Sie möglicherweise an diesem Unfall beteiligt sind.
Alles Weitere kann im weiteren Verfahren Nachteile verursachen. Sie stehen unter Schock und sind oftmals nicht in der Lage, die Tragweite Ihrer Aussage einzuschätzen. Oftmals wissen Sie ja selbst gar nicht, warum und was geschehen ist. Deshalb geben Sie an, vorläufig keine Angaben machen zu wollen. Holen Sie sich anwaltliche Hilfe, dann kann mit etwas Abstand in Ruhe besprochen werden, welche Angaben notwendig sind.